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Handelsfragen

Der Handel mit Speise-, Speisefrüh-, Pflanz und Verarbeitungskartoffeln unterliegt international anerkannten Handelsbräuchen. Der Deutsche Kartoffelhandelsverband e.V. engagiert sich in Deutschland und Europa bei der Erarbeitung und Aktualisierung dieser Regelungen.

Berliner Vereinbarungen

Seit den 1950er Jahren gelten im Kartoffelhandel die Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen – Berliner Vereinbarungen – in der jeweils aktuellen Fassung. Erarbeitet und getragen werden sie vom Ausschuss der Spitzenverbände für die Kartoffelgeschäftsbedingungen und das Sachverständigenwesen.Die Berliner Vereinbarungen werden regelmäßig den aktuellen Gesetzen und Verordnungen angepasst. Sie bieten für den Handel mit Kartoffeln wichtige Rahmenbedingungen. Geregelt werden hier zum Beispiel die Qualitätsansprüche an die zu handelnde Ware, das Sachverständigen- und das Schiedsgerichtswesen.

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Règles et Usages du Commerce Intereuropéen de la Pomme de terre

Die wirtschaftliche Entwicklung Europas erfordert eine ständige Anpassung des Handelsverhaltens und insbesondere der Regeln und Praktiken des Kartoffelsektors. Die ersten europäischen Vorschriften wurden bereits 1956 eingeführt. Auf europäischer Ebene – jetzt getragen von Europatat - wurden Handelspraktiken definiert und ein einfaches und effizientes Verfahren für Gutachten und Schiedsgerichtsverfahren, das seither als RUCIP bekannt ist, eingerichtet.

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