DKHV und UNIKA sprechen sich für Ausnahmen von der Schriftformpflicht aus


Der Deutsche Kartoffelhandelsverband e. V. (DKHV) und die Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e. V. (UNIKA) haben am 12. Oktober 2026 eine gemeinsame Stellungnahme zur nationalen Umsetzung von Artikel 168 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) übermittelt.

Die Kartoffelverbände sprechen sich dafür aus, die vorgesehenen Ausnahmen von der Schriftformpflicht bei Kartoffellieferungen zu nutzen. Der Kartoffelmarkt ist durch saisonale und witterungsbedingte Schwankungen bei Erträgen, Qualitäten, Mengen und Preisen geprägt. Flexible Vertrags- und Lieferbeziehungen sind daher wichtig.

Mit den seit 1965 bestehenden RUCIP-Bedingungen und der Berliner Vereinbarung verfügt der Kartoffelhandel über bewährte branchenspezifische Regelwerke. Sie schaffen verlässliche Rahmenbedingungen und ermöglichen es, kurzfristige Geschäftsabschlüsse mit einer nachvollziehbaren Dokumentation zu verbinden.

DKHV und UNIKA regen deshalb an, die Besonderheiten des Kartoffelmarktes bei der nationalen Umsetzung zu berücksichtigen und die vorgesehenen Ausnahmen für saisonale Marktschwankungen sowie etablierte Verkaufspraktiken zu nutzen.

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Cristina Pohlmann
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