Benennungs- & Schiedsgerichtsgeschäftsstelle

Objektive Bewertung und klare Verfahren

Ein zentraler Bestandteil sowohl der Berliner Vereinbarungen als auch der RUCIP-Regeln ist das Sachverständigenwesen. Dieses stellt sicher, dass bei Qualitätsfragen oder Streitfällen:

  • unabhängige Sachverständige benannt werden
  • Begutachtungen nach klar definierten Verfahren erfolgen
  • beide Vertragsparteien in den Prozess eingebunden sind

Erst durch die offizielle Benennung können Sachverständige rechtsverbindliche Gutachten erstellen. 

Die Benennungsstelle nach Berliner Vereinbarungen und RUCIP ist ganzjährig montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr sowie zusätzlich in der Frühkartoffelsaison samstags von 8 bis 12 Uhr unter 030/166 35 20 58 oder unter info@dkhv.org erreichbar.

Effiziente Lösungen bei Konflikten

Durch standardisierte Verfahren zur Begutachtung und Schiedsgerichtsbarkeit wird die schnelle, fachlich fundierte und außergerichtliche Klärung von Streitfällen im Kartoffelhandel gewährleistet. Das schafft Rechtssicherheit und reduziert wirtschaftliche Risiken für alle Beteiligten.

Die Schiedsgerichtsgeschäftsstelle nach Berliner Vereinbarungen ist ganzjährig montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 030/166 35 20 50 oder unter info@dkhv.org erreichbar.


Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Berliner Vereinbarungen, RUCIP und das Sachverständigenwesen.

Als DKHV stehen setzen wir uns ein für:

  • klare, praxisnahe Handelsregeln
  • transparente Qualitätsstandards
  • verlässliche Verfahren bei Reklamationen
  • regelmäßige Aktualisierung der Handelsregeln in Zusammenarbeit mit unseren Partnern
  • starke nationale und europäische Interessenvertretung

Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag für einen funktionierenden, fairen und zukunftsfähigen Kartoffelhandel.