Berliner Vereinbarungen

Grundlage des nationalen Kartoffelhandels

Die Berliner Vereinbarungen – auch als „Deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen“ bekannt – bilden seit den 1950er Jahren eine anerkannte Grundlage für den Handel mit Kartoffeln in Deutschland.

Als branchenübliche Regelwerke im Sinne von Handelsgebräuchen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden sie vom Ausschuss der Spitzenverbände für die Kartoffelgeschäftsbedingungen und dem Sachverständigenwesen gemeinsam erarbeitet und kontinuierlich weiterentwickelt. Sie schaffen damit verlässliche Rahmenbedingungen für den Handel und sorgen für Transparenz und Sicherheit in der täglichen Praxis. Dabei werden sie regelmäßig an aktuelle Gesetze und marktbezogene Verordnungen angepasst. Sie gelten in der jeweils aktuellen Fassung.

Was die Berliner Vereinbarungen regeln

Die Berliner Vereinbarungen definieren einheitliche Standards für den nationalen Kartoffelhandel. Sie regeln insbesondere:

  • Handelsgrundlagen und Vertragsabwicklung
  • Qualitätsanforderungen und Bewertungskriterien an die zu handelnde Ware
  • Umgang mit Mängeln und Reklamationen
  • Sachverständigenwesen und Gutachten
  • Schiedsgerichtswesen

Damit sind sie ein zentraler Bestandteil vieler Handelsverträge und gewährleisten faire und nachvollziehbare Geschäftsbeziehungen und sind in der Praxis häufig Bestandteil von Verträgen. 


Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Berliner Vereinbarungen, RUCIP und das Sachverständigenwesen.

Als DKHV stehen setzen wir uns ein für:

  • klare, praxisnahe Handelsregeln
  • transparente Qualitätsstandards
  • verlässliche Verfahren bei Reklamationen
  • regelmäßige Aktualisierung der Handelsregeln in Zusammenarbeit mit unseren Partnern
  • starke nationale und europäische Interessenvertretung

Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag für einen funktionierenden, fairen und zukunftsfähigen Kartoffelhandel.