RUCIP – Europäische Handelsregeln

Einheitliche Standards im internationalen Handel

Für den grenzüberschreitenden Kartoffelhandel gelten die RUCIP-Regeln (Règles et Usages du Commerce Intereuropéen des Pommes de Terre).

Sie definieren die Handelspraktiken im europäischen Kartoffelmarkt und sorgen für einheitliche Rahmenbedingungen im internationalen Geschäft. Die ersten europäischen Vorschriften wurden bereits 1956 eingeführt. Auf europäischer Ebene – jetzt getragen von Europatat – wurden Handelspraktiken definiert und ein einfaches und effizientes Verfahren für Gutachten und Schiedsgerichtsverfahren, das seither als RUCIP bekannt ist, eingerichtet. Sie gelten in der jeweils aktuellen Fassung.

Was RUCIP regelt

Die RUCIP-Regeln umfassen unter anderem:

  • Vertragsgrundlagen im internationalen Handel
  • Qualitätsanforderungen und Bewertungssysteme
  • Verfahren für Gutachten und Streitbeilegung

Damit stellen sie das europäische Pendant zu den Berliner Vereinbarungen dar und ermöglichen einen reibungslosen grenzüberschreitenden Handel.

Unsere Rolle auf nationaler und europäischer Ebene

Als DKHV bringen wir unsere Expertise aktiv in die Weiterentwicklung dieser beiden Regelwerke ein und begleiten nationale sowie europäische Handels- und Agrarthemen. 


Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Berliner Vereinbarungen, RUCIP und das Sachverständigenwesen.
Als DKHV stehen setzen wir uns ein für:

  • klare, praxisnahe Handelsregeln
  • transparente Qualitätsstandards
  • verlässliche Verfahren bei Reklamationen
  • regelmäßige Aktualisierung der Handelsregeln in Zusammenarbeit mit unseren Partnern
  • starke nationale und europäische Interessenvertretung

Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag für einen funktionierenden, fairen und zukunftsfähigen Kartoffelhandel.