Benennungsstelle

Sie benötigen einen Sachverständigen für ein Gutachten nach Berliner Vereinbarungen oder RUCIP? Sie haben Fragen zu den Berliner Vereinbarungen? Bitte wenden Sie sich an die Benennungsstelle

Berliner Vereinbarungen und RUCIP regeln das Sachverständigenwesen für die Kartoffelbranche. Sachverständige werden auf Anforderung eines Unternehmens durch die Benennungsstelle vor ihrem Einsatz benannt. Erst nach dieser Benennung dürfen sie mit ihrem Siegel eine offizielle Begutachtung durchführen. Tritt die Notwendigkeit einer Begutachtung ein, muss der Antragsteller den Schadenserfassungsbogen ausgefüllt an die Benennungsstelle senden. Danach wird ein Sachverständiger benannt und ein Termin für die Begutachtung festgelegt:

Wichtig: Beide Parteien haben das Recht, an der Begutachtung teilzunehmen!

Die Benennungsstelle ist zu erreichen:

Bitte verwenden Sie für den Erstkontakt zur Benennungsstelle ausschließlich die unten angeführte Telefonnummer!

Deutscher Kartoffelhandelsverband e.V.
Schumannstr. 5
10117 Berlin
Tel: 030 1663520 58
Fax: 030 1663520 59
E-Mail: info@dkhv.org

Ganzjährig: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Zusätzlich in der Frühkartoffelsaison: Sa von 8 bis 12 Uhr

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