Berliner Vereinbarungen und RUCIP regeln das Sachverständigenwesen für die Kartoffelbranche.
Sachverständige werden auf Anforderung eines Unternehmens durch die Benennungsstelle vor ihrem Einsatz benannt. Erst nach dieser Benennung dürfen sie mit ihrem Siegel eine offizielle Begutachtung durchführen.
Tritt die Notwendigkeit einer Begutachtung ein, muss der Antragsteller den Schadenserfassungsbogen ausgefüllt an die Benennungsstelle senden. Danach wird ein Sachverständiger benannt und ein Termin für die Begutachtung festgelegt:
Wichtig: Beide Parteien haben das Recht, an der Begutachtung teilzunehmen!